Unsere Schule von A - Z
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Kopier- und Bastelgeld
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Krankheit des Kindes
L
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LehrerInnen
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Loxten
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Literaturempfehlungen
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LeseRechtSchreibschwäche (LRS)
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Läuse
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Lernmittelfreiheit
M
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Copyright: Grundschule Loxten-Bockhorst, Mittel-Loxten 4, 33775 Versmold, 05423/8577
“Bildung im zwanzigsten Jahrhundert erfordert vor allem und
zunächst die instinktsichere Abwehr überzähliger Informationen.”
Hans Kasper (Schriftsteller, 1916)
Antolin ist ein Buchportal für Kinder zur Förderung des sinnentnehmenden eigenständigen Lesens. Hier wählen die Kinder selbstständig Bücher aus, die sie gern lesen möchten. Hat ein Kind ein Buch zu Ende gelesen, loggt es sich ins Internet ein und beantwortet die Fragen zu dem gelesenen Buch.
Ab 7.30Uhr steht den Kindern ein Ansprechpartner in Loxten und ab 8.00 Uhr in
Bockhorst zur Verfügung.
Während der Hofpausen, nach der 2. und 4. Stunde, führt eine Lehrkraft
Aufsicht. Sie ist jederzeit Ansprechpartner für die Kinder auf dem Schulhof.
Nach Schulschluss stellen sich die Buskinder auf und werden von einer
Lehrperson bis zum Betreten des Busses beaufsichtigt.
In jedem Schuljahr gibt es neben den bekannten Ferien „bewegliche Ferientage“ die in Absprache mit allen Versmolder Schulen und dem Schul-
träger festgelegt werden. Diese Tage werden in der Halbjahresübersicht
bekannt gegeben.
Als ausgebildete Beratungslehrkraft steht den Eltern, SchülerInnen und
Lehrern die Schulleiterin, Fr. Maren Broeker nach Vereinbarung und in der
Beratungssprechstunde zur Verfügung.
Beurlaubungen vom Schulunterricht und schulischen Veranstaltungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bis zu 3 Tagen kann die/ der KlassenlehrerIn ein Kind beurlauben, bis zu 14 Tagen die Schulleitung nach vorheriger schriftlicher Beantragung. Darüber hinaus gehende Freistellungen bedürfen der Genehmigung durch das Schulamt und sind ebenfalls schriftlich zu beantragen.
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind laut Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen § 10 Absatz 3 der Allgemeinen Schulordnung grundsätzlich nicht erlaubt. Wird der Urlaub trotzdem angetreten, so kann nach § 13 ff. der Allgemeinen Schulordnung eine Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahme, oder nach § 20 des Schulpflichtgesetzes ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Über Ausnahmeanträge, die rechtzeitig und begründet schriftlich gestellt werden, entscheidet die Schulleitung.
Elternmitwirkung geschieht auf vielfältige Art und Weise, z.B. durch die
gesetzlichen Mitwirkungsorgane.
Die Klassenpflegschaft berät und entscheidet mit allen Eltern der Kinder einer
Klasse, wenn es um die Angelegenheiten der jeweiligen Klasse geht. Sie wählt
einen Vorsitzenden und dessen Vertreter.
Die Klassenpflegschaft entsendet einen Elternvertreter in die Klassenkonferenz,
wenn diese über Ordnungsmaßnahmen berät.
In der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden aller Klassenpflegschaften (und
Vertreter) vertreten, um eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n und zwei
Elternvertreter für die Schulkonferenz zu wählen.
Die Schulkonferenz setzt sich an der Grundschule aus drei gewählten
Elternvertretern und drei in der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräften
zusammen. Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin. Die
Schulkonferenz ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Schule.
Abgesehen von der Mitarbeit in den o. g. Gremien gibt es für die Eltern die
Möglichkeit, sich z.B. bei Elternstammtischen informell zu treffen. Hier findet
ein Gedanken- und Informationsaustausch außerhalb der Schule statt.
Eltern haben zudem die Möglichkeit am Unterricht ihrer Kinder nach Absprache
mit dem/der KlassenlehrerIn teilzunehmen oder als Lesemütter zu helfen etc.
Zweimal im Schuljahr finden Elternsprechtage am Nachmittag statt. Hierzu
werden Sie rechtzeitig schriftlich eingeladen. Um Wartezeiten möglichst
gering zu halten, werden Termine vereinbart.
Feste und Feiern sind ein wichtiger Bestandteil des Schullebens. In den
einzelnen Klassen finden unterschiedliche Aktivitäten statt. Advent- und
Weihnachtsfeiern, Laternen- oder Abschlussfeste finden in Absprache mit den
Eltern statt. Alle Kinder feiern an einem Tag der Karnevalswoche gemeinsam in
ihren Klassen. Es finden darüber hinaus gemeinsame Schulversammlungen,
Autorenlesungen, Projektwochen, Schul- und Sportfeste statt.
Unser Flyer gibt interessierten Eltern Auskunft über die Verbundgrundschule
Loxten-Bockhorst. Er ist im Sekretariat der Schule und über die Homepage zu
erhalten.
An unseren beiden Standorten existiert ein Förderband, in dem alle Kinder
jahrgangsübergreifend oder jahrgangsbezogen eine Stunde pro Woche in
Deutsch und eine Stunde pro Woche in Mathematik individuell gefördert werden.
Damit alle Kinder in Ruhe frühstücken können, findet die Frühstückspause im
Klassenraum vor der ersten großen Hofpause statt. Für Arbeit und Spiel wird
viel Energie benötigt, bitte versorgen Sie Ihr Kind mit einem gesunden
Frühstück. Um unnötigen Abfall zu vermeiden, empfehlen wir wieder
verwendbare Butterbrotdosen und Trinkflaschen. In die anschließende Hofpause
nimmt kein Kind sein Essen oder Getränk mit.
Zu Beginn des Schulhalbjahres werden die Busfahrpläne für die Buskinder von
unserer Sekretärin, Fr. Kämpchen erstellt und an Sie weitergegeben. Sie ist Ihr
Ansprechpartner falls Fragen auftauchen.
Der Einschulungsgottesdienst findet traditionell im Gemeindehaus in Loxten und
in der Kirche in Bockhorst statt. Die Teilnahme daran ist freiwillig.
Sie ergänzen und vertiefen die schulische Arbeit oder bereiten diese vor. Immer
erwachsen sie aus dem Unterricht und sollten von den Kindern in angemessener
Zeit weitgehend selbstständig bearbeitet werden und somit zur selbstständigen
Arbeit hinführen (§ 23 allgemeine Schulordnung). Hausaufgaben sind Aufgaben der
Kinder, nicht der Eltern. Im 1. und 2. Schuljahr sollten sie laut Richtlinien des
Landes NRW 30 Min. nicht überschreiten, im 3. und 4. Schuljahr 60 Min. Zeigen
Sie Interesse für die Arbeit Ihrer Kinder, aber nehmen Sie ihnen die Arbeit nicht
ab! Bewältigt Ihr Kind die Aufgaben nicht in der vorgegebenen Zeit, sprechen Sie
mit dem/der LehrerIn.
Während der Hofpausen stehen den Kindern viele Spielmöglichkeiten zur
Verfügung. Die Schulen bietet Kleinspielzeug, aufgemalte Hüpfkästchen, eine
Fußballwiese, Spielgeräte zum Balancieren, Klettern, Rutschen und Schaukeln und
einen Sandkasten an. Bei Ballspielen ist besondere Rücksichtnahme erforderlich.
Wenn Sie sich über das Schulprogramm der GS Loxten informieren möchten,
können Sie Einsicht nehmen in das große Schulprogramm, das sich bei der
Schulleitung befindet. Auszüge aus dem Schulprogramm finden Sie auch hier.
Zudem hat die Schule einen Flyer erarbeitet, den Sie im Sekretariat oder im
über die Homepage erhalten.
Bitte geben Sie Ihrem Kind möglichst abgezähltes Geld mit.
Es ist sehr wichtig, und hilfreich, wenn alle Dinge der Schüler mit Namen
versehen werden. Nur so können Verwechselungen von privatem Eigentum
ausgeschlossen werden.
Die Kinder unserer Schule sollen lernen, für die Gemeinschaft kleine Pflichten
zu übernehmen und sich auch für Ordnung und Sauberkeit mitverantwortlich
zu fühlen. In den einzelnen Klassen wird mit den Kindern gemeinsam
abgesprochen, welche Dienste von den Kindern eigenverantwortlich erledigt
werden können.
Klassenfahrten und Schulwanderungen sind eine wichtige Bereicherung des
Schulalltags und somit lt. Allgemeine Schulordnung verbindliche
Schulveranstaltungen und für die jeweilige Lerngruppe verpflichtend. Es
besteht seitens der Eltern kein Wahlrecht zwischen Unterricht und
Klassenfahrt. Das gilt für eintägige Schulfahrten wie für mehrtägige
Klassenfahrten. In besonderen Ausnahmefällen können die
Erziehungsberechtigten rechtzeitig bei der Schulleitung einen schriftlichen,
begründeten Antrag auf Befreiung von der Teilnahme stellen. Das befreite Kind
nimmt dann am Unterricht einer anderen Klasse teil.
In der Klasse sollen sich alle wohl fühlen, gut miteinander auskommen und
ungestört lernen können. Damit das möglich ist, gelten für alle verbindliche
Klassenregeln.
Die Schulkonferenz hat eine Elternbeteiligung an den Kopier- und Bastelkosten
beschlossen. Sie beträgt für Kinder der 1. bis 4. Klasse jeweils 5,00 Euro und
wird nach dem Beginn des neuen Schuljahres eingesammelt.
Wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren
zwingenden Gründen nicht zur Schule kommen kann, benachrichtigen Sie bitte
morgens vor Unterrichtsbeginn die Lehrer des zuständigen Schulstandortes.
Wenn Kinder ohne Abmeldung nicht zum Unterricht erscheinen versuchen wir
Kontakt mit Ihnen aufzunehmen um über den Verbleib Ihres Kindes Sicherheit
zu erhalten. Bitte kommen Sie dieser Entschuldigungspflicht unbedingt nach, es
geht um die Sicherheit Ihres Kindes. Spätestens am 2. Schultag muss eine
Mitteilung an die Schule erfolgen, und nach drei Schultagen muss eine
Bescheinigung des behandelnden Arztes vorliegen. Über ansteckende
Krankheiten informieren Sie bitte umgehend den/die Klassenlehrer/in ihres
Kindes. Ansteckende Krankheiten müssen von der Schule an das Gesundheitsamt
gemeldet werden. (Ganz wichtig bei Lausbefall ! s. Läuse)
Läusebefall kann jeden treffen. In diesem Fall darf das Kind die Schule während der Zeit des Läusebefalls nicht besuchen. Die Schule benötigt ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass die Ansteckungsgefahr vorüber ist.
Es ist nicht schlimm Läuse zu haben, es ist aber wohl schlimm nichts dagegen zu
tun! Also: nicht genieren- sofort reagieren!
Nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz des Landes NRW sind die Eltern verpflichtet, ein Drittel des für Grundschulkinder festgesetzten Durchschnitts-Betrages für Schulbücher selbst aufzubringen. Für das Geld schafft die Schule in Abstimmung mit der Schulkonferenz Unterrichtsmaterialien an.
Ihre Kinder erhalten viele der für den Unterricht benötigten Lehrmittel
(Bücher) leihweise von der Schule zur Verfügung gestellt. Nicht alle Kinder
behandeln diese Bücher pfleglich. In den Fällen in denen ausgeliehene
Lernmittel schmutzig oder kaputt zurückgegeben werden, werden die Eltern zur
Neubeschaffung der Materialien herangezogen.
Kommt es zu einem Unfall, leisten wir in der Schule sofort Erste Hilfe. Im
Ernstfall werden umgehend die Eltern telefonisch informiert. Damit wir Sie oder
eine andere Vertrauensperson erreichen können, benötigen wir neben Ihrer
„normalen“ Telefonnummer auch eine Notfallnummer. Geben Sie diese
Notfallnummer bitte bei dem/der zuständigen KlassenlehrerIn ab, er/sie leitet
die Nummer dann zum Sekretariat weiter. Sollte eine ärztliche Versorgung
erforderlich sein, wird diese veranlasst. Falls die Eltern oder eine
Vertrauensperson nicht erreichbar sind, erfolgt die Begleitung der Kinder durch
eine Lehrkraft, die Sekretärin oder den Hausmeister.
Kinder der 4. Klassen übernehmen Patenschaften für die neuen Erstklässler. Das
bedeutet, sie holen die „Neuen“ zur Pause ab, kümmern sich um sie und betreuen
sie auf dem Schulhof, um ihnen das Eingewöhnen in die Schule zu erleichtern.
Auch in einzelnen Unterrichtsstunden arbeiten die Paten mit den Erstklässlern
gemeinsam.
(s. Hofpause) Zwei große Hofpausen sind im Stundenplan verankert: 9.40 Uhr –
10.00 Uhr und 11.35 Uhr – 11.45 Uhr in Loxten und 10.05 Uhr – 10.20 Uhr und
11.55 Uhr bis 12.05 Uhr in Bockhorst. Zwischen der anderen Unterrichtstunden
gibt es eine 5 Minuten-Pause in der die Lehrkräfte und die einzelnen Klassen die
Möglichkeit haben den Klassenraum, zu wechseln.
Beide Schulstandorte verfügen über einen PC-Raum, der mit 10
Computerarbeitsplätzen ausgestattet ist. Die PC- Arbeitsgemeinschaft in
Loxten und Arbeitsgruppen einzelner Klasse nutzen diese Möglichkeit der
Informationsbeschaffung. Zudem stehen in jeder Klasse zusätzlich ein bis
zwei Computer.
An unserer Schule finden regelmäßig Projekttage oder auch -wochen statt. Dann
arbeiten alle Kinder der Schule mit den LehrerInnen z. T. an unterschiedlichen
Aspekten eines gemeinsamen Themas. Teilweise ist dann der Stundenplan
aufgelöst. Auch Eltern sind oft in dieses Programm integriert. Am letzten Tag
der Projekttage haben die Eltern häufig die Möglichkeit die gefertigten
Unterrichtsergebnisse zu begutachten. Ein fester Projekttag liegt immer Ende
November, unser „Basteltag“, dann wird unsere Schule weihnachtlich
geschmückt.
Eine Haftpflichtversicherung für Sachschäden und/oder Verluste, die den
Kindern in der Schule entstehen, besteht nicht. Auch private Dinge werden für
den Unterricht auf eigenes Risiko zur Verfügung gestellt und im Schadensfall
nicht ersetzt. Hier ist ggf. die private Haftpflichtversicherung in Anspruch zu
nehmen.
Erwarten Sie bitte nicht, dass alle Schulbücher Ihres Kindes von der ersten bis
zur letzten Seite „abgearbeitet“ werden. Das war früher so. Zu vielen Themen,
die in Form von Projekten oder Werkstatt-Unterricht im Unterricht behandelt
werden, gibt es weiterführende Literatur, Sachbücher, Videos und andere
Materialien, die den Unterricht ergänzen.
Nicht nur innerhalb einer Klasse, auch beim Miteinander im Schulgebäude sowie
auf dem Schulhof sind alle willkommen, sollen sich alle wohl fühlen. Damit das
problemlos möglich ist, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Sie sind
für alle verbindlich in der Schulordnung festgehalten und im Sekretariat
einzusehen.
Alle Schulkinder sind durch den Landeskasse NRW versichert. Das gilt für
den direkten Schulweg sowie für Schulveranstaltungen. Bitte melden Sie
einen evtl. Unfall Ihres Kindes auf dem Schulweg unverzüglich der
Sekretärin. Kosten, die durch ärztliche Behandlung entstanden sind, werden
dann über den GUVV abgerechnet. Entsprechend verfahren wird bei Unfällen,
die sich in der Schule ereignen.
In unregelmäßigen Abständen veranstalten wir Schulversammlungen, zu denen
sich alle Kinder der Schule zusammenfinden um Gedichte, Lieder, Tänzchen etc.
vorzuführen. Das Vorgetragene resultiert nicht unbedingt aus dem Unterricht,
sondern es sind die Ideen der einzelnen Schüler. Auch Eltern sind zu diesen
Versammlungen herzlich eingeladen.
Alle Kinder erhalten 3 Stunden wöchentlich Sportunterricht in der Halle oder je
nach Wetter auf dem Sportplatz. In der 4. Klasse werden 2 Wochenstunden
Schwimmunterricht im Versmolder Parkbad erteilt.
Unvorhergesehener vorzeitiger Unterrichtsschluss z.B. bei plötzlicher
Erkrankung einer oder mehrerer Lehrkräfte lässt sich nicht immer vermeiden.
Damit Ihr Kind in dem Fall nicht allein ist oder allein nach Hause gehen muss,
nehmen wir mit Ihnen rechtzeitig telefonischen Kontakt auf oder betreuen Ihr
Kind in einer anderen Klasse bis zum regulären Unterrichtsschluss.
In den ersten Schulwochen steht die Sicherheit des Schulweges ganz besonders im Vordergrund. Am ersten Elternabend wird dieses Thema mit Ihnen erörtert werden und Sie können Fragen an die KlassenlehrerIn stellen.
Der ADAC rät dringend davon ab, Erstklässler allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen, wir, die Schule, auch.
Ein gut sitzender Fahrradhelm gehört für jedes Fahrrad fahrende Kind zur Grundausstattung und ist genauso wichtig wie funktionierende Beleuchtung und Bremsen. Wenn wir Kinder ohne Fahrradhelm auf dem Rad sehen, lassen wir diese nicht nach Hause fahren, sondern informieren Sie telefonisch.
Bitte halten Sie sich an unsere Regeln für Autofahrer auf dem Platz vor der
Schule. Ein Informationsblatt über das Verhalten der Autofahrer vor der VGS
Loxten erhalten Sie im Sekretariat.
Von Zeit zu Zeit werden Fotos der SchülerInnen auf unserer Homepage
veröffentlicht. Aus rechtlichen Gründen benötigen wir Ihr Einverständnis,
dass Sie mit der Veröffentlichung von Fotos, auf denen Ihr Kind zu sehen ist,
einverstanden sind. In jedem Jahr führt der/die KlassenlehrerIn dazu eine
Abfrage bei allen Eltern durch.
Die Halbjahreszeugnisse für die Klassen 3 und 4 werden, je nach Vorgabe, Ende
Januar oder Anfang Februar, ausgeteilt. Am Schuljahresende erhalten alle
Kinder der Klassen 1-4 ihr Zeugnis in der letzten Schulwoche vor den
Sommerferien.
In der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindern und
LehrerInnen liegt der Schlüssel zum Erfolg. Das ist nicht immer leicht,
manchmal gibt es unterschiedliche Ansichten oder auch Missverständnisse.
Je eher und offener wir darüber sprechen, umso fruchtbarer wird unsere
gemeinsame Arbeit für unsere Kinder sein.